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Handel
mit bedrohten Tierarten
Washingtoner Artenschutzabkommen und illegaler Tierhandel
Wo es Tierliebhaber gibt, floriert auch das Geschäft mit
dem Tierhandel. Was für die einen Liebhaberei, ist für die anderen eine Möglichkeit
ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Export und Import von wildlebenden Tieren, ist
für viele Händler ein Geschäft wie jedes andere. Was am Ende zählt, das ist nur der
reine Profit. Wo es um Profit geht, da ist für Tierliebe oftmals kein Platz mehr
vorhanden. Ohne gesetzliche Regelungen werden, wie in jedem anderen wirtschaftlichen
Bereich, die "natürlichen Ressourcen" rücksichtslos ausgebeutet. Nicht nur (doch
zum Teil schon) wegen diesem rücksichtlosen Vorgehen vieler Exporteure in den
Herkunftsländern und Importeuren in den einführenden Ländern, sind die Populationen
vieler Wildtierarten im Bestand zumindest gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Auch aus
vielen weiteren, vom Menschen verursachten Gründen, sind viele Wildtierarten vom
Aussterben bedroht oder zumindest im Bestand gefährdet.
Um diese Tierarten zu schützen und vor dem gänzlichen
Aussterben zu retten, wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen (in der Kurzform auch
unter dem Kürzel Cites bekannt) zwischen vielen Staaten der Welt geschlossen. Die
Bundesrepublik Deutschland trat dem Abkommen im Jahre 1972 bei und inzwischen erklärten
172 Staaten (Stand 2007) dieses Abkommen für verbindlich. Ziel des Washingtoner
Artenschutzabkommen ist, den Handel mit gefährdeten Tierarten und Pflanzen, sowie den
Handel von Produkten zu regeln, für die gefährdete Tierarten ihr Leben lassen mussten.
Zu den Produkten zählen unter anderem aus Elfenbein gefertigte Objekte oder aus Häuten
von gefährdeten Tierarten gefertigte Lederwaren. In den Listen des Artenschutzabkommens
sind rund 8.000 Wildtierarten und weiterhin cirka 40.000 Pflanzenarten aufgeführt (Stand
2007). Diese Listen sind im Grad der Gefährdung unterteilt, je nachdem, ob die Art
vom Aussterben gefährdet oder im Bestand bedroht ist.
Vom Aussterben bedrohte Tierarten dürfen nur für spezielle und rein wissenschaftliche
Anliegen gefangen und exportiert werden. Für die restlichen Tierarten, die
"nur" von der Population her gefährdet sind, benötigt ein Importeur und
Händler einen Herkunftsnachweis. Doch wo es Interessenten gibt und Profit zu erwarten
ist, da blüht auch der verantwortungslose Schwarzhandel und es ist keine Seltenheit, dass
Herkunftsnachweise gefälscht werden und weitere illegale Praktiken an der Tagesordnung
sind. Jeder "Tierliebhaber", der Tiere aus derartigen Quellen bezieht, trägt
mit zum Aussterben einer Tierart in der Natur bei.
Doch nicht nur der illegale Handel mit gefährdeten Tierarten bereitet Natur- und
Tierschützern Sorgen. Es sind auch die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die zum
Teil immer noch unzureichend sind. So ist die Haltung von Exoten und anderen Wildtierarten
nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird auf die einzelnen Bundesländer bzw.
in deren Verantwortungsbereich abgewälzt. Das führt bislang dazu, dass es nicht einmal
in allen Bundesländern einschlägige gesetzliche Regelungen gibt und wo es diese gibt,
können diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. So ist es ein
oftmals Leichtes für den interessierten, jedoch erfahrungslosen Tierliebhaber auf
Exotenbörsen, in zoologischen Tierhandlungen oder über einschlägige Kleinanzeigen, von
einer Giftschlange bis zum Waran das Objekt seiner Begierde zu erwerben, obwohl er weder
die artgerechte Haltung, noch die sichere Unterbringung des erworbenen Tieres garantieren
kann. So gehen Experten in ihren Schätzungen davon aus, dass allein in deutschen
Haushalten um die 10.000 Giftschlangen gehalten werden, von privaten Tierliebhabern, die
zum Teil diese Giftschlangen weder artgerecht noch ausbruchssicher unterbringen können.
Ein Zustand, der für viele Tierschützer völlig unbefriedigend ist und kaum etwas mit
Tierliebe zu tun hat.
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