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Heimtierausweis
der EU
Ein Transponder für Hunde, Katzen oder Frettchen
Heim- und Haustiere bereichern auf vielfältige Art und Weise unser
Leben, bereiten zuweilen jedoch auch einige Sorgen und Probleme. Unter anderen stehen
Halter von Heimtieren bei der Urlaubsplanung oft vor der Frage, wohin mit dem tierischen
Freund in dieser Zeit. Sind keine Verwandten oder Freunde der Familie bereit in Zeit der
Abwesenheit des Halters ein Heimtier zu betreuen, so gibt es vieler Orts Tierpensionen,
die diese Aufgabe übernehmen. Am einfachsten haben es zuweilen noch Hundehalter. So
lassen sich oftmals Unterkünfte am gewünschten Urlaubsort ausfindig machen, in denen
Hunde nicht unerwünscht sind. Liegt das Ziel der Urlaubsreise im europäischen Ausland,
so ist ab dem Jahre 2004 für derartige Unternehmungen jedoch ein gültiger
Heimtierausweis der EU erforderlich, den sich jeder Halter rechtszeitig vor Antritt der
Reise für seinen vierbeinigen Reisebegleiter ausstellen lassen sollte, um auf der Reise
oder am Urlaubsort keine bösen Überraschungen zu erleben.
Berechtigt zur Ausstellung eines Heimtierausweises sind in der Regel
alle niedergelassenen Tierärzte. Erforderlich ist ein Heimtierausweis bei Reisen
innerhalb der Europäischen Union nicht nur für Hunde, sondern auch bei
grenzüberschreitenden Reisen mit Katzen und Frettchen. In erster Linie soll durch die
Einführung und Mitführung von Heimtierausweisen einer unkontrollierten Ausbreitung der
Tollwut vorgebeugt werden. Aus besagtem Grund sind Heimtierausweise auch nur für
Frettchen, Katzen und Hunde erforderlich, nicht aber für andere Arten von Heimtieren.
Einzutragen sind in diesem Heimtierausweis vorgenommene Schutzimpfungen vor Tollwut, wobei
die letzte Schutzimpfung nicht länger als 12 Monate zurückliegen darf und minimal 30
Tage vor Reisebeginn durchgeführt und eingetragen wurde. In wie weit es Ausnahmen von
dieser Regelung gibt, zum Beispiel wenn vom Hersteller die Wirksamkeit des Serums für
einen Zeitraum von 3 Jahren garantiert wird, kann Ihnen im Zweifelsfall Ihr Tierarzt
beantworten.
Der Einband sowie die anderen relevanten Seiten eines Heimtierausweises müssen mit einer
Kennnummer versehen sein, in deren Code die entsprechende Landeskennung, weiterhin die
Kennung der herstellenden Firma sowie eine fortlaufende Nummer enthalten ist.
Heimtierausweise müssen zweisprachig ausgestellt sein und sich eindeutig einen Heimtier
zuordnen lassen. Um dies zu gewährleisten, sind neben der Adresse des Heimtieres, sowie
dem Namen, der Art und dem Geschlecht des Tieres, auch die Nummer vom Transponder bzw. des
Mikrochips einzutragen. Bis zum Jahre 2011 gilt hier jedoch noch eine Übergangslösung,
die besagt, dass bis dato auch noch eine Kennzeichnung durch Tätowierung zulässig ist,
falls diese bereits vorhanden ist.
Ab dem Jahre 2011 wird dann für alle Hunde, Frettchen und Katzen die Implantation eines
Mikrochips bzw. Transponder Pflicht, da dieser gegenüber einer Tätowierung wesentliche
Vorteile mit sich bringt. Zum einen ist es die bessere und einfachere Lesbarkeit mit einem
entsprechenden Lesegerät. Zum anderen ist die Implantation eines Mikrochips für ein
Heimtier weniger belastend und schmerzhaft, als eine Tätowierung. So ein Transponder ist
lediglich cirka 2 mm dick und kürzer als ein durchschnittlicher Daumennagel. Die
Implantation erfolgt mittels einer Spritze, dementsprechend gering ist der Schmerzfaktor
bei dieser Prozedur. Enthalten sind nur passive Elemente, wie eine winzige Spule und der
eigentliche Chip, die erst durch ein Lesegerät aktiviert werden. Transponder werden nicht
nur für die Kennzeichnung von Heimtieren verwendet, sondern haben sich unter anderem auch
bei der Beringung von Vögeln bewährt.
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