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Das
Hausschwein als Zeuge
Schweine als unfreiwillige Helfer in der Gerichtsmedizin
Jährlich verschwinden in Deutschland um die 30.000 Personen, die
meisten davon allerdings nur kurzfristig. Einige Tausend bleiben für einen längeren
Zeitraum unauffindbar. Andere Vermisste werden nach wenigen Tagen oder Wochen zwar
aufgefunden, weilen dann jedoch nicht mehr unter den Lebenden. Zum Teil, weil sie tödlich
verunglücken oder unbemerkt eines anderen natürlichen Todes starben. Zum Teil aber auch,
weil sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer fielen. Vor allem bei den Opfern von Verbrechen
kommt es zuweilen vor, dass eine vermiste Person zwar tot aufgefunden wird, doch der
genaue Todeszeitpunkt nur noch grob geschätzt werden kann. Dieses ist in der Regel dann
der Fall, wenn der Verwesungsprozess bereits Tage zuvor eingesetzt hat. Um einen
potentiellen Täter mit einer Tat in Verbindung bringen zu können oder bei der
Überprüfung von Alibis, wird von der Kriminalpolizei und Staatsanwalt ein zumindest auf
den Tag genaues Datum für das Ableben der betreffenden Person benötigt. Um diesen
Zeitpunkt des Ablebens näher bestimmen zu können, ist die Gerichtsmedizin zuweilen auf
die Hilfe kleiner Helfer in Form von Fliegenmaden angewiesen, sowie auf das Vorhandensein
von frischem Schweinfleisch oder von ganzen Hausschweinen, die extra dafür geschlachtet
werden.
Das Prinzip, nach dem die Gerichtsmediziner bei der Bestimmung des
Zeitpunktes vorgehen, ist recht simpel und einfach, zumindest auf dem ersten Blick. Kaum
ist ein Wesen verstorben, so lockt der Geruch des leblosen Körpers bei wärmeren
Temperaturen die ersten Fliegen an. Die Fliegen wiederum legen eiligst Eier in geeignete
Wunden und anderen Körperöffnungen, aus denen Maden Schlüpfen. An Hand des
Größenwachstums der Maden lassen sich Rückschlüsse auf den Todeszeitpunkt ziehen.
Allerdings müssen bei diesen Untersuchungen die Witterungsverhältnisse der
zurückliegenden Zeit und etwaige Besonderheiten des Tatortes mit berücksichtigt werden.
Zum Beispiel beschleunigt hohe Luftfeuchtigkeit im Zusammenhang mit einer höheren
Umgebungstemperatur den Verwesungsprozess. Ebenfalls kann die Beschaffenheit des Fundortes
indirekt einen erheblichen Einfluss auf das Wachstum der Maden und anderer Insekten
ausüben.
Je nach der Beschaffenheit des Fundorts, den Witterungsverhältnissen und der Länge des
seit der Tat verstrichenen Zeitraums, siedeln sich weitere tierische Nachverwerter auf und
in dem verwesenden Körper an. Zu diesen zählen unter anderem Aaskäfer, Ameisen und
weiteres kleines Getier. Der Vorgang der Besiedlung des leblosen Körpers geschieht dabei
nicht zufällig und wahllos, sondern ist vergleichbar mit einem biologischen Zeitplan. Um
diesen biologischen Zeitplan rückwärts aufrollen zu können, ist jedoch das Fachwissen
eines erfahrenden Entomologen (Insektenkundler) erforderlich, der noch dazu auf diesem
Gebiet der Entomologie und Gerichtsmedizin spezialisiert sein muss. Nur so ist
gewährleistet, dass der Todeszeitpunkt auf den Tag genau bestimmt werden kann.
Erschwerend kommen häufig die besonderen Umstände bei der Ausübung der Tat hinzu. Das
ist oftmals dann der Fall, wenn das Opfer in eine Decke oder Folie gehüllt uns
verschnürt wurde, die den Fliegen und anderen Insekten den Zugang zum Opfer erschwerten.
In diesen Fällen können oft nur Test weiter helfen, zum Beispiel in dem der
Gerichtsmediziner ein frisch geschlachtetes Hausschwein ebenso verpackt und verschnürt,
dabei tägliche Kontrollen über den Madenbefall durchführt. Da ein Hausschwein oder ein
Minischwein uns Menschen von der Morphologie her betrachtet sehr nahe kommt, werden auf
diese Weise gewonnene Erkenntnisse und Vergleiche von den Gerichten akzeptiert.
Neben dem Bestimmen und Vermessen von Fliegemaden gibt es weitere Verfahren, die ebenfalls
auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich der Entomologie beruhen. So gibt es zum
Beispiel Wespenarten, die ihre Eier nur in bestimmten Fliegelarven ablegen. Wohlgemerkt in
Fliegelarven, die bereits auf dem verwesenden Körper vorhanden sind. Doch nicht nur für
vergleichende Untersuchungen betreffend der Feststellung eines Todeszeitpunktes wird
zuweilen auf die Mithilfe eines frisch geschlachteten Hausschweins zurückgegriffen.
Bei der Rekonstruierung eines Tathergangs spielt zuweilen ebenfalls das eine oder andere
Schwein eine unfreiwillige Opferrolle. Vor allen in Fällen, in denen es um unklare
Verletzungen von Hieb- und Stichwaffen oder um Verletzungen durch den Gebrauch von
Schusswaffen geht, werden diese Verletzungen zuweilen einem toten Schwein zugefügt. So
kann anschließend zum Beispiel bei einer Hieb- oder Stichverletzung der Schweineknochen
unter dem Mikroskop begutachtet werden und darüber Aufschluss geben, in wie weit das Bild
der Verletzung mit dem am Tatopfer übereinstimmt. Weiterhin kann auf diese Art und Weise
zum Beispiel bei einer Stichverletzung ermittelt werden, wie viel Kraft der Täter
aufwenden musste, um eine bestimmte Verletzung herbei zu führen.
Das Paradoxe bei der Verwendung von Hausschweinen für gerichtsmedizinische Untersuchungen
besteht sicherlich in folgendem Umstand. Um den Tod eines Lebewesens aufzuklären, muss
zuvor erst einmal ein anderes Lebewesen getötet werden. Wobei die Verwendung von
Schweinen in der Gerichtsmedizin, im Vergleich zur industriellen Massentierhaltung,
wenigstens noch einem verhältnismäßig sinnvollen Zweck dient.
Übersicht
Hausschwein | Artgerechte
Haltung « / » Organspender
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