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Hunde
und die Zwingerhaltung
Über die Vorteile der Zwingerhaltung von Hunden
Bevor ein zukünftiger Tierhalter einen Hund als Heim- oder
Haustier erwirbt, gibt es viele Aspekte zu bedenken. Ganz oben auf der Liste der
möglichen Punkte sollte dabei die Frage nach einer geeigneten Unterbringung stehen. Bei
größeren und lebhafteren Rassen sollte in jedem Fall die Zwingerhaltung der
Stubenhaltung vorgezogen werden. Doch selbst viele kleinere Hunderassen, die langläufig
als sogenannte Stubenhunde bezeichnet werden, können in der Regel problemlos in einem
Hundezwinger untergebracht werden. Im Gegenteil, die Zwingerhaltung stellt für die
meisten Hunderassen die bessere Unterbringungsmöglichkeit dar und trägt maßgeblich zur
Vitalität und Lebensfreude des Hundes bei. Oder andersherum, könnte sich ein Hund sein
Domizil selbst aussuchen, so würde dieser Hund vermutlich wesentlich lieber 9 bis 10
Stunden in einem geräumigen Zwinger mit genügend großen Auslauf und einem geeigneten
Unterschlupf verbringen, als selbigen Zeitraum in einer innerstädtischen Wohnung
eingeschlossen zu sein.
Was bedeutet eigentlich der Begriff Zwinger? Bereits seit
dem Mittelalter ist der Begriff Zwinger geläufig. Reste von alten Stadtmauern sind noch
heute vielerorts zu bestaunen und die eine oder andere mittelalterliche Burganlage werden
die meisten Leser irgendwann in ihrem Leben einmal besichtigt haben. Viele dieser
Befestigungsanlagen bestanden nicht nur aus einer Mauer, sondern in einem gewissen Abstand
vor der eigentlichen Hauptbefestigungsmauer befand sich ursprünglich noch eine
Zwingermauer. Der freie Zwischenraum zwischen dieser Vormauer und der eigentlichen
Hauptmauer wurde als Zwinger bezeichnet. Wie sich dieser Name zusammen setzt, ganz so
eindeutig scheint dies nicht zu sein. Entweder weil vermeintliche Angreifer erst einmal
diese Vormauer bezwingen mussten, oder und diese Variante ist wahrscheinlicher, weil
angreifende Feinde zwischen den beiden Mauern leichter bezwungen werden konnten, da kaum
Ausweichmöglichkeiten bestanden.
Wie dem auch sei, auch Bären oder anderes wehrhaftes Getier wurden in eigens dafür
erstellten oder gemauerte Begrenzungen gehalten, die ebenfalls seit dem Mittelalter als
Zwinger bezeichnet werden. Ein Zwinger bedeute in beiden Fällen somit eine Einfriedung
einer freien Fläche, aus dem angreifende Feinde oder wehrhafte Tiere nur schwerlich
entweichen konnten. Für die Haltung von Hunden hat sich der Begriff Hundezwinger bis in
unsere Tage erhalten.
Die Zwingerhaltung beschert den meisten Hunden gegenüber ihren in der Wohnung gehaltenen
Artgenossen in der Regel eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Erkrankungen und
verbessert ihre Leistungsfähigkeit. Doch nicht nur das, auch weitere positive Aspekte
sind mit der Zwingerhaltung verbunden. Bei Hunden, die ganzjährig in einer Wohnung
gehalten werden, gerät oft der biologische Rhythmus durcheinander. Diese Hunde Haaren
dann nicht mehr zu einer bestimmten Jahreszeit, wie beim Wechsel von Winterfell zum
Sommerfell, sondern mehr oder weniger unregelmäßig über das Jahr verteilt. Fell und
Haut verlieren bei vorrangig in der Wohnung gehaltenen Hunden einen Teil ihrer
natürlichen Schutzfunktion. Anders bei Hunden in der Zwingerhaltung, die im Frühjahr die
dichte Wolle ihres Winterfells aushaaren. Wenn die Temperaturen wieder sinken, so reichern
im Zwinger gehaltene Hunde die Fettschicht des Unterhautbindegewebes an und das Haarkleid
bildet wieder eine dichtere Unterwolle aus. Beides zusammen schützt den Hund vor
winterlichen Temperaturen, auch ohne gestrickte Jäckchen und dergleichen.
Ein weiterer Gesichtspunkt stellt die größere
Bewegungsfreiheit im Hundezwinger gegenüber der Wohnungshaltung dar, was sich
letztendlich auf die Kondition des Hundes auswirkt. Sicherlich, zusätzlichen Auslauf
benötigen Hunde bei der Zwingerhaltung nicht minder als Hunde bei der Wohnungshaltung.
Dennoch ist es ein Unterschied, wie der Hund sich in der restlichen Zeit bewegen kann. Um
Missverständnissen vorzubeugen, einige Notizen in Stichpunkten.
Nicht
artgerecht:
- Ständige Unterbringung eines Hundes in einem kleinen Zwinger ohne angrenzenden Auslauf
und ohne regelmäßigen und ausreichenden Kontakt zu Artgenossen und zu menschlichen
"Rudelmitgliedern".
Artgerechte Zwingerhaltung:
- Haltung in geräumigen Zwinger mit angrenzendem Auslauf, wie ein eingefriedeter Hof oder
Garten, wobei die Zwingertür nur zeitweilig bei Bedarf zu verschließen ist, jedoch
keineswegs ständig.
- Außerhalb der Ruhezeiten - Zugang zum häuslichen Wohnbereich bei Anwesenheit der
menschlichen "Rudelmitglieder".
- Ermöglichung der Kontaktaufnahme zu Artgenossen bei regelmäßigen gemeinsamen
Unternehmungen. Bei den Unternehmungen sollte der Aufenthalt an geeigneten natürlichen
Gewässern mit eingeplant werden, insofern der Hund gerne ein Bad nimmt.
- In Fällen, in denen die Kontaktaufnahme zu Artgenossen nur bedingt oder selten möglich
ist, sollte die Anschaffung eines zweiten Hundes in Betracht gezogen werden.
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Nebenbei bemerkt, ab einer gewissen Größe und bei
artgerechter Gestaltung des Inneren, plus dem Vorhandensein eines angrenzenden Auslaufs,
sollte ein Zwinger nicht mehr Zwinger genannt werden, sondern Gehege. Weiterhin ist die
Rudelhaltung von mindestens zwei Hunden der Einzelhaltung vorzuziehen. Mehr zum Thema
Zwingerhaltung auf den folgenden Seiten:
» Sonstige Argumente | Hundehütten u. Hundezwinger | Hundehaltung
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