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Kontroversen
um die Zwingerhaltung
Sonstige Argumente für und gegen...
Schaut ein Hundehalter sich in Foren nach Argumenten um,
die für oder gegen eine Zwingerhaltung sprechen, so wird er auf unerbittlich geführte
Kontroversen von Beführworten und Gegnern stoßen. Die Gegner der Zwingerhaltung finden
es barbarisch, einen Hund von seinem menschlichen Rudel zu trennen, weil das nicht
artgerecht sei. Die Befürworter der Zwingerhaltung kontern unter anderen mit dem
Argument, dass eine artgerechte Haltung von größeren Hunden in einer Etagenwohnung
praktisch nicht möglich sei. Weiterhin kommt der biologische Rhythmus von in der Wohnung
gehaltenen Hunden durcheinander, wodurch sich unter anderem der Fellwechsel von der
Jahreszeit löst. Darüber hinaus verschlechtert sich die Kondition, Vitalität und
Widerstandskraft von in der Wohnung gehaltenen Hunden gegenüber Hofhunden. Mehr zu diesen
zuletzt genannten Stichpunkten auf der einführenden Seite: Zwingerhaltung
Verallgemeinernd lässt sich behaupten, wer einen
größeren oder temperament- vollen Hund nicht genug Auslauf auf dem eigenen Grundstück
bieten kann, sollte sich aus Tierliebe keinen anschaffen. Eine knappe Stunde Auslauf am
Tag, davon noch über die Hälfte der Zeit an einer Leine geführt, sind ein kläglicher
Ersatz für einen fehlenden Auslauf.
Je nach Rasse, Alter und Gesundheitszustand sollten einem mittelgroßen Hund täglich
mindestens 2, besser 3 bis 4 Stunden gewährt werden, in denen der Hund freien Auslauf hat
und Kontakt zu Artgenossen aufnehmen kann. Der freie Auslauf sollte sich dabei nicht nur
auf ein eingefriedetes Grundstück beziehen. Eine offene Zwingeranlage auf einem
eingefriedeten Grundstück wäre jedoch der erste Schritt in die richtige Richtung, da
praktisch kaum ein Hundehalter sich wirklich die Zeit nimmt, jeden Tag mit seinem Hund (im
Sommer wie im Winter) einen Spaziergang von durchschnittlich rund 3 Stunden Dauer zu
absolvieren.
Soziale
Ansprüche und Bewegungsraum:
- Ob Sittich, Haushuhn, Hausschwein, Haushund, Hausrind oder Pferd, beinahe alle
säugenden oder flatternden Heim- und Haustiere verfügen über ein ausgeprägtes
Sozialverhalten und sollten aus diesem Grunde nicht ohne Kontakt zu Artgenossen gehalten
werden.
- Zu einer artgerechten Haltung gehört, dass allen Heim- und Haustieren ausreichende
Bewegungsmöglichkeiten geboten werden, die der Art, der Rasse und dem Alter des
jeweiligen Tieres entsprechen. Bei Sittichen wäre dies der Freiflug im Zimmer oder in
einer geräumigen Voliere, bei Schweinen ein Auslauf mit Suhle, bei Hauskatzen der
Freilauf, bei Haushunden je nach Größe und Temperament ein eingefriedetes Grundstück
plus Freilauf bei gemeinsamen Spaziergängen und bei Pferden eine eingezäunte Weide.
- Jeder Hundehalter sollte bedenken, es ist weder artgerecht, noch hat es etwas mit
Tierliebe gemein, wenn ein Halter einen größeren, temperamentvollen Hund zu sich in die
Wohnung holt, um diesen im Bewegungsspielraum einzuengen, zu vermenschlichen und zu
verweichlichen. Der tägliche, zeitlich ausgiebige Kontakt zwischen Mensch und Hund ist
sehr wichtig. Doch dazu sollte sich ein verantwortungsvoller Hundehalter zum Hund
hinausbewegen, um möglichst viele Stunden am Tag gemeinsam mit seinem Hund an der
frischen Luft zu verbringen.
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Was für jeden verantwortungsvollen Pferdehalter eine
Selbstverständlichkeit ist, stößt leider bei vielen Hundehaltern nach wie vor auf taube
Ohren. Jeder verantwortungsvolle Pferdehalter weiß, dass ein Pferd am besten in
Gesellschaft anderer Pferde auf einer Weide aufgehoben ist und das ein Pferd zusätzlich
noch ausgiebigen Kontakt zum Menschen benötigt, wenn der gemeinsame Umgang dem Menschen
wie dem Tier dauerhaft Freude bereiten soll. Doch kein Pferdehalter würde auf die Idee
verfallen, ein Pferd aus Bequemlichkeitsgründen mit in der Wohnung zu halten, statt zum
Pferd hinaus zu gehen.
Der Leser möge bedenken, weder sollte ein Pferd getrennt von der Herde, noch ein Schwein
getrennt von der Rotte oder ein Hund getrennt vom Rudel gehalten werden. Außerdem sollte
es eine Selbstverständlichkeit sein, dass allen gehaltenen Haustieren ausreichend große
Freiflächen zur Verfügung stehen, um den natürlichen Bewegungsdrang nicht über Gebühr
einzuschränken.
Leider werden selbst große Hunde immer noch einzeln ohne ausreichenden Kontakt zu
Artgenossen in Wohnungen gehalten, wobei sich der tägliche Auslauf oftmals auf kurze
Gassigänge beschränkt. Obwohl der Mensch vom Hund als vollwertiges Rudelmitglied
akzeptiert und in der Regel auch als Rudelführer angesehen wird, wird der Mensch seinen
Verpflichtungen als Rudelführer nur selten gerecht. Zu seinen Verpflichtungen würden
halt täglich längere Spaziergänge oder Wanderungen gehören, zumindest jedoch längere
Aufenthalte an der frischen Luft, um den Hund und sich selbst fitt zu halten. Ein
Rudelführer ist halt nur dann ein bescheidener Ersatz für den Kontakt mit Artgenossen,
wenn er sein Rudel auch anführt.
Eine ganztägige Einzelhaltung in einem Hundezwinger von beschränkter Größe, ohne
Zugang zu einem eingefriedeten Grundstück, ist jedoch keineswegs besser. Zumal bei einer
derartigen Haltung die negativen Auswirkungen des fehlenden Kontakts zu Artgenossen noch
durch den eingeschränkten Kontakt zum Menschen verstärkt würden und mit Sicherheit
psychische Spuren hinterlassen würden. Das Eine ist wie das Andere abzulehnen.
Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten sind sehr wichtig für einen Hund, aber nicht alles
in einem Hundeleben. So liegt auch das Verbuddeln von Knochen oder Nahrungsresten in der
Natur des Hundes. In einem Zwinger lässt sich eine Buddelecke einrichten, bei der
Hofhaltung sucht sich hingegen der Hund eigenständig einen geeigneten Fleck für seine
Tiefbauvorhaben. Nur in der Wohnungshaltung finden die meisten Hundehalter es weniger
toll, wenn ein Hund in Verwesung übergehende Reste unter dem Teppich verstecken möchte.
Einen Hund das Buddeln verbieten zu wollen, hat hingegen nichts mit artgerechter
Tierhaltung gemein. Nur eine gewisse Steuerung an Blumenbeeten vorbei ist zuweilen
erwünscht, wenn auch in der Regel schwer realisierbar.
Nicht jeder Bewohner einer innerstädtischen Etagenwohnung möchte freilich auf einen Hund
als Sozialpartner verzichten. In diesem Fall sollte zumindest bei der Anschaffung eine
kleinere und vom Wesen ruhigere Hunderasse gewählt werden, die besser für die
Wohnungshaltung geeignet ist. Wichtig ist, auch Stubenhunden sollte ausreichend Freilauf
bei täglichen Spaziergängen gewährt werden.
Einen größeren oder temperamentvolleren Hund sollte hingegen keine reine Wohnungshaltung
in einer Etagenwohnung auf Dauer zugemutet werden. Eine vertretbare Variante der
Wohnungshaltung bietet die Freilaufhaltung innerhalb eines eingefriedeten Grundstücks,
realisierbar über eine Hundeklappe. Hundeklappen gibt es in unterschiedlichen Größen
und Ausführungen. Ein Hund kann dann von sich aus entscheiden, ob er sich lieber in der
Wohnung oder auf dem eingefriedeten Grundstück aufhält und braucht seine tierischen
Bedürfnisse nicht mit Kratzen an der Tür zu signalisieren. Ist der Einbau einer
Hundeklappe nicht erwünscht oder mit Problemen verbunden, bleibt nur die Zwingerhaltung.
Wohlgemerkt, bei der Zwingerhaltung geht es um eine zeitliche Trennung und um kein
Wegsperren. Ein Berufstätiger, der mit An- und Rückfahrt rund 10 Stunden abwesend ist,
der hat die Wahl, ob er seinen Hund 10 Stunden in einen Zwinger mit genügend großen
Auslauf beherbergt oder 10 Stunden in eine Wohnung einsperrt. Unter genügend großer
Auslauf ist in diesem Fall zu verstehen, dass der Hund vom Zwinger aus freien Auslauf hat,
zum Beispiel auf einem Hof, auf dem der Zwinger errichtet wurde. Der Hundezwinger
einschließlich der Hundehütte sollte dem Hund in diesem Fall nur als Rückzugs-, Fress-
und Ruheraum dienen.
Ein großer, temperamentvoller Hund, der sich während der Abwesenheit seines
berufstätigen Halters vom Zwinger aus frei auf einem 100 bis 200 m² großen Hof bewegen
kann, hat es auf jeden Fall besser als ein Hund, der während der Abwesenheit des Halters
in eine Wohnung eingeschlossen wird. Kann einem Hund kein ganztägiger ungehinderter
Freilauf gewährt werden, sollte hingegen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Mindestgröße eines Zwingers mindestens verdoppelt, wenn nicht verdreifacht werden.
Sollte es dem zukünftigen Halter jedoch auch für letzteres am erforderlichen Platzbedarf
fehlen, so gibt es genügend kleinere Hunderassen, die sich für die Wohnungshaltung
eignen.
Wie sieht es nun mit der Trennung eines Hundes vom menschlichen Rudel aus? Ein Hund leidet
nicht unter einem zeitweiligen Alleinsein, insofern er langsam daran gewöhnt wird. Es
gehört zu den natürlichen Verhaltensweisen von Wölfen, dass Jungwölfe ihr Rudel
verlassen, um für einige Zeit allein umherzustreifen. Ziel der Jungwölfe ist es, sich
mit beginnender Geschlechtsreife eigene Reviere zu suchen. Auch gehört es zu den
Verhaltensweisen des Wolfes, dass eine Wölfin ihre Welpen zeitweilig allein lässt. Es
sei betont, dass mit einem zeitweiligen Alleinsein beim Hund ein stundenweises Alleinsein
gemeint ist und keine dauerhafte Vernachlässigung eines Hundes. Hunde wie Wölfe sind
soziale Wesen. Eine dauerhafte Einzelhaltung eines Hundes ohne Kontakt zu Artgenossen oder
Menschen würde zu psychischen Störungen führen. Dennoch leidet kein Hund, der langsam
an eine Nächtigung in einer Hundehütte gewöhnt wird, da er letztendlich im Schlafzimmer
auch nicht mit hinein dürfte.
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