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Hundehütten
und Hundezwinger
Anforderungen, Größe und Beschaffenheit
Wie auf den vorausgehenden Seiten bereits angeführt, wirkt
sich die Zwingerhaltung förderlich auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die
Leistungsfähigkeit eines Hundes aus, jedoch nur dann, wenn sowohl der Hundezwinger als
auch die Hundehütte den Anforderungen in Größe und Beschaffenheit entspricht. Vom
Seiten des Gesetzgebers wurden hier bereits vor Jahrzehnten Regelungen erlassen, in denen
sich die Mindestanforderungen für Zwingeranlagen widerspiegeln. Ebenso wird in
Verordnungen auf die Beschaffenheit von Hundezwingern und Hundehütten eingegangen. So hat
das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine
Verordnung erlassen, die in etwas folgendes besagt. Wer einen Hund im Freien hält,
derjenige hat nach dieser Verordnung auch dafür zu sorgen hat, dass der Hund sich in eine
wärmegedämmte Hundehütte zurück ziehen kann. Diese Schutzhütte sollte so bemessen
sein muss, dass der Hund sich in selbiger artgerecht bewegen kann und es dem Hund möglich
ist, diese mit seiner eigenen Körperwärme zu erwärmen und warm zu halten. Weiterhin
sollte dem Hund außerhalb der Hundehütte ein wärmegedämmter witterungsgeschützter
Liegeplatz zur Verfügung stehen.
Wie sind diese Anforderungen in Bezug auf einen Liegeplatz
und auf eine Hundehütte realisierbar? Bei der Planung und Neuanlage eines Zwingers ist es
vorteilhaft, diesen so anzulegen, dass angrenzende Mauern oder anderen Bauwerksteile eine
Schutzfunktion vor Witterungsunbilden übernehmen, also den Hundezwinger gegenüber der
Hauptwindrichtung abschirmen. Weiterhin sollte ein Teil des Hundezwingers überdacht sein,
damit der Liegeplatz und die Hundehütte sich stets im trockenen Bereich des Zwingers
befinden. Dort, wo die örtliche Lage eine derartige Ausrichtung des Zwingers verhindert,
müssen Schutzwände errichtet werden. Für diesen Zweck sind durchaus Sichtschutzzäune
geeignet, die auf jeden Baumarkt preisgünstig angeboten werden. Eventuell sind diese
ohnehin unerlässlich, zum Beispiel um einen zusätzlichen Windfang zu realisieren. Als
Liegeplatz eignet sich ein Holzboden, insofern dieser mit Querleisten unterlegt ist. Durch
die Querleisten wird ein direkter Kontakt mit dem Boden verhindert. Weiterhin besitzt Holz
gute Dämmeigenschaften. Gänzlich ungeeignet als Liegeplatz, vor allem im Winter, ist ein
reiner Steinboden oder eine Betonfläche.
Als Material für eine Hundehütte kommt in erster Linie Holz in Betracht. Aus Stein
gemauerte Hütten sind vor allem im Winter ungeeignet, da selbige eine völlig
ungenügende Wärmedämmung besitzen. Wesentlich besser sind doppelwandig aus Holz
gefertigte Hütten geeignet. Die Holräume zwischen den äußeren und inneren Dach-,
Boden- und Wandflächen sollten gedämmt sein. Als Dämmmaterial eignen sich
handelsübliche Styroporplatten. Angemerkt sei, auch ein Luftpolster zwischen den
äußeren und inneren Wandflächen hat einen wärmedämmenden Effekt. Die
Einstiegsöffnung sollte entsprechend der Größe des Hundes gestaltet werden und die
Größe der Hundehütte sollte es einem Hund ermöglichen, sich im Inneren der Hütte
problemlos drehen zu können, sowie die Liegehaltung mit ausgestreckten Läufen
einzunehmen. Als Einstreu sind vorrangig Heu und Stroh zu empfehlen, wodurch eine
zusätzliche Wärmedämmung erreicht wird. Dass die Öffnung nicht in die
Hauptwindrichtung verweisen sollte, versteht sich von allein. Ebenso das eine Hundehütte
gegenüber der Bodenfläche isoliert aufgestellt wird, zum Beispiel durch Leisten als
Abstandshalter. Ein zusätzlicher Windfang vor oder in der Nähe der Einstiegsöffnung ist
vor allem im Winter vorteilhaft.
Weitere Punkte dieser Verordnung betreffen die Mindestgröße von Hundezwingern, deren
Beschaffenheit, sowie die Beschaffenheit der zur Einfriedung benutzten Materialien. Die
Mindestgröße von Zwingern richtet sich dabei nach der Widerristhöhe der darin
gehaltenen Hunde. So sollte für einen Hund mit einer Widerristhöhe bis 50 cm die freie
Bodenfläche eines Zwingers mindestens 6 m² betragen, für Hunde mit einer Widerristhöhe
bis 65 cm mindestens 8 m² und für größere Hunde mindestens 10 m². Wobei anzumerken
bleibt, dass es sich bei diesen Größenangaben nur um Mindestgrößen handelt, es
weiterhin einen Unterschied bedeutet, ob ein Hund sich nur kurzfristig zu bestimmten
Tageszeiten im Hundezwinger aufhält oder beinahe ganztägig mit Auslaufzeiten.
Unabhängig von diesen Mindestgrößen erscheint es ratsamer, für eine kleinere bis
mittlere Hunderasse eine Zwingergröße von 10 bis 12 m² einzuplanen und für einen
größeren Hund 12 bis 16 m² als Grundfläche für den Hundzwinger anzusetzen.
In der Verordnung wird erwähnt, dass die schmalste Seite mindestens der doppelten Länge
des zu haltenden Hundes entspricht und nicht unter 2 m sein darf. Einfacher ausgedrückt,
die Grundfläche sollte der eines Geheges entsprechen und nicht der eines schmalen
Handtuches. Zur Einfriedung von Hundezwingern ist handelsüblicher Maschendraht nur
bedingt geeignet, für viele Hunderassen sogar völlig ungeeignet, da die Gefahr des
Durchbeißens besteht. Ein Hund könnte nicht nur unkontrolliert entweichen, sondern sich
selbst dabei noch verletzen. Der Hundezwinger würde in diesem Fall nicht mehr seiner
Aufgabe in punkto Sicherheit gerecht. Wesentlich besser sind hier Einfassungen aus
stabileren Zaunmaterialien geeignet, für größere Hunde eventuell auch die Verwendung
von Rundeisen. Sind Teile des Bodens durch eine Betonfläche versiegelt, so sollte dennoch
in einem Teilbereich der Boden cirka einen Spatenstich tief ausgehoben werden und durch
eine Sand- oder Kiesschicht ersetzt werden. Ihr Hund wird Ihnen diesen Mehraufwand danken.
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