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Anforderungen
an Kutscher
Leitlinien für den Einsatz von Kutschpferden
Das Pferd ist uns seit Jahrtausenden ein wertvoller Gehilfe
gewesen, doch wie gingen wir im Laufe der Geschichte mit dem Pferd um? Wie beim Umgang mit
jedem anderen Nutztier, so stand auch beim Umgang mit dem Pferd nicht die artgerechte
Haltung im Mittelpunkt des menschlichen Interesses, sondern der Nutzwert. Neben dem
Einsatz als Reittier, lag der größte Nutzen für den Menschen im Einsatz des Pferdes als
Zugtier. Ob vor dem Pflug, vor der Postkutsche oder vor einem voll beladenen Pferdewagen
gespannt, dass Pferd war als Zugtier unersetzlich. Ohne dem Pferd wäre weder die
Bestellung größerer landwirtschaftlicher Nutzflächen möglich gewesen, noch die
Versorgung der Bevölkerung in den sich entwickelnden Ballungszentren. Erst die Erfindung
der Dampfmaschine und des Verbrennungs-motors machte den Menschen unabhängig vom Pferd
als Zugtier.
Heute könnten wir völlig auf jegliche Form der Ausbeutung der Arbeitsleistung von
Pferden verzichten. Leider hätte dies den unerwünschten Nebeneffekt, dass sich
domestizierte Pferde noch weiter im Bestand verringern würden, als es ohnehin bereits der
Fall ist. Die Rote Liste der bedrohten Nutztierrassen enthält bereits sieben extrem
gefährdete Pferderassen und vier weitere Pferderassen, die zumindest im Bestand
gefährdet sind (Stand: 2010).
In dieser Liste sind nicht nur Pferderassen enthalten, sondern auch Vertreter viele
weiterer Nutztierrassen. Die Gründe für die Bestandsgefährdung mögen unterschiedlich
sein, spiegeln jedoch den allgemeinen Trend wider, dass auch heute noch Nutztiere nur dann
in größerer Anzahl gehalten werden, wenn sie dem Menschen in irgend einer Form nützlich
sind. Je höher der Nutzwert, je größer die Anzahl der weltweit gehaltenen Tiere einer
Rasse. Im Endeffekt sind es nur noch eine Handvoll hochgezüchteter Rassen, die in hohen
Stückzahlen weltweit verbreitet sind. Doch wo liegt der Nutzwert beim Pferd zu Beginn des
21. Jahrhundert und wie hoch ist dieser?
Pferde werden in Deutschland praktisch nur noch als Freizeitpartner gehalten sowie in
sportlichen und touristischen Bereichen genutzt. Tierschützer bemängeln nicht zu
unrecht, dass hochgezüchtete Pferde in sportlichen Bereichen oftmals überfordert werden.
Im touristischen Bereich wird weiterhin der Einsatz von vor Droschken gespannten
Kutschpferden oftmals auf heftigste kritisiert. Auch diese Kritiken sind begründet, denn
der Einsatz von Kutschpferden im großstädtischen Verkehrsgewimmel, ebenso das Laufen auf
harten Fahrbahnbelägen, hat nichts mit artgerechter Haltung zu tun. Hinzu kommt, dass
Jahr für Jahr schwere Verkehrsunfälle registriert werden, in denen Kutschpferde und
Droschken verwickelt waren. Ein Teil der bisherigen Verkehrsunfälle endete für die am
Unfallgeschehen beteiligten Menschen schmerzlich und für die Tiere tragisch.
Ein generelles Verbot für Pferdekutschen, wie oftmals von Tierschützern gefordert, ist
dennoch verfehlt, da derartige Verbote Pferd und Mensch nur noch weiter voneinander
entfernen würden. Es kann kein erstrebenswertes Ziel sein, dass zukünftige Generationen
Pferde nur noch aus Zoos oder aus der Ferne kennen lernen.
Besser wäre es vermutlich, der reinen Ausbeutung von Pferden durch gesetzliche
Verordnungen entgegen zu wirken. Gesetzliche Verordnungen, die den Pferden ein
pferdewürdiges Leben ermöglichen und den Kutschern mehr Verständnis für ihre Pferde
abverlangen. Einige Verordnungen als Leitlinien liegen bereits vor, erlassen vom Berliner
Senat sowie von den Bundesländern Brandenburg und Thüringen.
Nach diesen Leitlinien dürfen nur noch Pferde ab einem Alter von fünf Jahren als
Zugtiere vor Kutschen gespannt werden, die rundum fit sind. Ferner dürfen nur noch
Kutscher mit einem Gefährt am Straßenverkehr teilnehmen, die eine Prüfung ablegten und
einen gültigen Sachkundenachweis besitzen. In einem weiteren Punkt der Verordnung wird
das zulässige Gesamtgewicht der zu ziehenden Kutsche geregelt. So dürfen Pferde
zukünftig nicht mehr vor Kutschen gespannt werden, deren Gesamtgewicht das Zweifache des
Körpergewichts der vorgespannten Pferde übersteigt. Unter Gesamtgewicht ist in diesem
Zusammenhang das Eigengewicht der Kutsche, einschließlich des Gewichtes des Kutschers,
der Fahrgäste und des Gepäcks zu verstehen. Wird mehr als ein Pferd vor die Kutsche
gespannt, ist ebenfalls das Gewicht der Kutschpferde zu addieren.
Weiterhin wurden in den Leitlinien die Arbeitszeiten für Kutschpferde geregelt und auf
einen 9 Stundentag begrenzt. Im Unterschied zum Arbeitsgesetz für zweibeinige
Arbeitnehmer, gestehen die verantwortlichen Behörden den Pferden längere Pausenzeiten
zu, wobei den Pferden nach vier Stunden eine erste halbstündige Pause zu gewähren ist.
Wird dem Pferd vom Kutscher während der Einsatzzeit nur eine Pause gewährt, so
verlängert sich die Pausenzeit auf eine Stunde. Bei hochsommerlichen Temperaturen von
über 30 °C ist der Kutscher verpflichtet, seinen Pferden alle zwei Stunden eine
halbstündige Pause im Schatten zu ermöglichen. Da Kutschpferde ihren Arbeitgeber nicht
wegen der Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten verklagen können, muss dieser zum
Nachweis ein Fahrtenbuch führen, in dem die Einsatz- und Pausenzeiten, einschließlich
weiterer Angaben zu notieren sind. Hier besteht vermutlich Manipulationsgefahr.
Darüber hinausgehend hat der Kutscher auf Nachfrage eine geeignete Entnahmestelle für
Trinkwasser nachzuweisen. Ferner sind vom Kutscher ein Tränkeimer und Raufutter in
ausreichender Menge mitzuführen.
Bleibt die Frage, ob diese Vorgaben und Leitlinien für den Einsatz von Pferden sich als
ausreichend erweisen, um Kutschpferden zukünftig ein besseres Pferdeleben zu
ermöglichen. Ein Pferd fühlt sich nun einmal am wohlsten, wenn es in Gesellschaft von
Artgenossen auf einer grünen Weide grasen und tollen kann. So gesehen sind diese
Anforderungen nicht mehr als Mindestanforderungen.
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