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Brandzeichen
und Transponder
Chippflicht für Pferde, Ponys und Esel
Brandzeichen zur Kennzeichnung von Rindern und Pferden
haben eine lange Tradition. Nicht nur im Wilden Westen wurden Rinder und Pferde mit einem
Brandzeichen als unverwechselbares Erkennungszeichen versehen, um freilaufende Rinder
sowie entlaufene oder gestohlene Pferde einem Besitzer zuordnen zu können. Auch im
mittelalterlichen Europa und Asien wurden Tiere und zum Teil auch Menschen mit Brandmalen
versehen. So wurden unter anderen Sklaven mit Brandzeichen gekennzeichnet, jedoch auch
Verbrecher für ihre Schandtaten gut sichtbar gebrandmarkt.
Heute werden Brandzeichen in Rassebrände, Eintragungsbrände und weiteren Brandmalen
unterschieden, wobei erstere bei Pferden am häufigsten verwendet wurden. Rassebrände
wurden von den Zuchtverbänden vergeben und kennzeichneten ein Pferd als zugehörig zu
einer zu einer bestimmten Rasse und zu einem bestimmten Zuchtverband. Rassebrände wurden
oft mit Ziffern kombiniert, wobei die Ziffern der besseren Identifizierung dienen sollten.
Rassebrände wurden bei Fohlen auf der linken Hinterhand eingebrannt. Eintragungsbrände
hingegen wurden bei der Eintragung in ein Zuchtbuch bzw. Zuchtregister vergeben. Weiterhin
gibt es Gestütsbrände, auch unter dem Begriff Züchterbrände geläufig, mit dem alle
auf dem jeweiligen Gestüt geborenen Fohlen gekennzeichnet wurden. Eigentümerbrände, wie
im Wilden Westen üblich, sind zumindest in Mitteleuropa heute nicht mehr üblich.
Von alters her bis in die Neuzeit wurden Brandzeichen mit glühenden Eisen eingebrannt,
wobei die obersten Hautschichten, bestehend aus der Oberhaut und der Lederhaut mit den
Haarwurzeln, verbrannt wurden. Geübte Brenner verletzten dabei das Unterhautgewebe so
wenig wie möglich. Dennoch waren die Schmerzen für Pferde und Rinder beträchtlich, da
sich in der Lederhaut viele Nervenfasern und Schmerzrezeptoren befinden. Des Weiteren
entspricht die Hautverletzung einer Verbrennung dritten Grades. Eine etwas neuzeitlichere
Methode stellte der Kältebrand dar, bei dem die Brandeisen mit Hilfe von flüssigem
Stickstoff auf rund 80 °C unter dem Gefrierpunkt abgekühlt wurden.
Wenn im vorausgehenden Abschnitt zum Teil die Vergangenheitsform gewählt wurde, so weil
vermutlich die schmerzliche Prozedur des Einbrennens von Brandzeichen in vielen Staaten
der zivilisierten Welt zukünftig immer mehr der Vergangenheit angehören wird. Als ein
erster Schritt wurde von der Europäischen Union eine Verordnung erlassen, nach welcher
alle Fohlen ab dem 1. Juli 2009 innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Geburt
einen Equidenpass erhalten müssen. Weiterhin müssen alle Fohlen zur Identifizierung
einen Chip (Transponder) erhalten oder durch alternative Methoden unverwechselbar
gekennzeichnet werden. Welche alternativen Methoden für die Kennzeichnung in Frage kommen
könnten, bleibt weitestgehend den Mitgliedstaaten der EU überlassen. Doch auch
alternative Methoden müssen gewährleisten, dass die Identität eines Pferdes, Ponys oder
Esels zweifelsfrei überprüft werden kann.
Da das Chippen für Pferde und andere Einhufer wesentlich schmerzloser als das Brennen
ist, hat Dänemark bereits mit einem Verbot für Brandzeichen reagiert und so ist es ab
dem 1. März 2010 in Dänemark verboten, Pferde mit einem Brandzeichen zu versehen. Auch
in Schottland besteht ein gesetzliches Verbot. In Deutschland passierte am 15. Oktober
2010 ein Antrag den Bundesrat uns so werden auch in Deutschland Brandzeichen bald der
Vergangenheit angehören.
Das Implantieren eines Chips ist für ein Fohlen nicht wesentlich schmerzhafter als eine
normale Impfung. Mit Hilfe einer Spritze wird am Hals des Pferdes ein winziger Chip (Tranponder)
eingefügt. Von der Größe ist so ein Transponder dünner als ein Streichholz und nicht
länger als ein Daumennagel breit ist. Auf dem Chip ist ein 15stelliger Code enthalten,
der neben dem Hersteller- und Ländercode eine individuelle Nummer enthält, die das Tier
unverwechselbar macht. Weiterhin wird empfohlen, sowie ein Pferd mit einem Transponder
versehen wurde, dieses beim Deutschen Haustierregister registrieren zu lassen. Eine
Registrierung beim Deutschen Haustierregister ist kostenlos, erleichtert jedoch die
Identifizierung von aufgefundenen Tieren, wodurch diese schneller ihren Besitzern
zurückgegeben werden können.
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